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Der 03.März ist der Tag für die Rechte von Sexarbeiter*innen

In Deutschland ist Sexarbeit seit 2001 liberalisiert. Dies bedeutet, dass Sexarbeiter*innen ihrem Beruf sicher nachgehen können, und in der Lage sind, sich Unterstützung zu suchen und an sicheren Orten legal und einvernehmlich zu arbeiten. Für die Sicherheit von Sexarbeiter*innen ist dies unerlässlich. Rufe nach einer Einführung eines „nordischen Modells“, sind deswegen ein Schritt in die falsche Richtung. Sexarbeit verschwindet durch Kriminalisierung nicht, sondern verschiebt sich in andere Länder mit schwächeren Regelwerken, oder in den Schwarzmarkt, oftmals auch durch das Internet. Eine Kriminalisierung behebt also nicht das Problem von Zwangsprostitution, sondern verschiebt es weg vom sichtbaren und regulierbaren legalen Markt. Dies ist zwar öffentlichkeitswirksam, vereinfacht aber nicht den Ausstieg für jene Menschen die in diese Arbeit gezwungen werden. Für Sexarbeiter*innen die ihrem Beruf selbstbestimmt und freiwillig nachgehen, ist es sogar eine Einschränkung ihrer persönlichen Rechte. Sexarbeit darf nicht in den rechtsfreien Raum gezwungen werden, in dem es für Sexarbeiter*innen schwieriger ist, Grenzen durchzusetzen, Werbung zu betreiben und gemeinsam mit Kolleg*innen zu arbeiten. Deswegen fordern wir eine weitergehende rechtliche Absicherung von Sexarbeiter*innen und keine zukünftige Einschränkung des Prostitutionsgesetzes.

Zu prüfen ist weiterhin, inwiefern die Absicherung von Sexarbeiter*innen weitergehend gefördert werden könnte, zum Beispiel durch Einführung von Minimaltarifen, Aufklärungsarbeit, und vereinfachte Ausstiegsmöglichkeiten, inklusive kostenloser, freiwilliger und leicht zugänglicher Beratung, und finanziellen Maßnahmen. Es sollte auch geprüft werden, wie weiterhin vorherrschende schlechte Arbeitsbedingungen unter manchen Sexarbeiter*innen verbessert werden können.

Hierbei beziehen wir uns auf selbstbestimmte, freiwillige Sexarbeit. In Deutschland und ganz Europa ist erzwungene Sexarbeit, oftmals in Kombination mit Menschenhandel aus anderen Staaten, weiterhin ein Problem. Diesem kann allerdings durch eine Kriminalisierung nicht entgegnet werden. Stattdessen müssen mehr Anlaufstellen geschaffen werden, die derartige Sexarbeiter*innen bei einem Ausstieg schützen.

Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen ausreichend Rechte und Schutz. Bestehende Gesetze, wie das Prostituiertenschutzgesetz, müssen mit Blick auf ihre Zielsetzung evaluiert und überprüft werden. Die Kontrolle der Orte, an denen legale Prostitution stattfindet, muss sichergestellt und Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, niedrigschwellig beraten und unterstützt werden. Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung muss durch eine effektive Strafverfolgung bekämpft werden .

 

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