Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand beschließt die Aufnahmegebühr und Umlagen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragsklasse

Mitgliedsform

Beitragshöhe

pro Jahr in EUR

01

Erwachsene über 18 Jahre

60,00 €

02

Ehrenmitglieder

00,00 €

03

junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)

24,00 €

04

Rentner / Pensionäre

12,00 €

05

Nicht erwerbstätige Mitglieder

12,00 €

06

fördernde Mitglieder

Min. 90,00€

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 – 05.
  4. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  6. Der Beitrag kann einzogen, als auch überwiesen werden.

Erstellt , 23-10-2021 auf der Gründungsversammlung

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