Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand beschließt die Aufnahmegebühr und Umlagen.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
-
Beitragsklasse
Mitgliedsform
Beitragshöhe
pro Jahr in EUR
01
Erwachsene über 18 Jahre
60,00 €
02
Ehrenmitglieder
00,00 €
03
junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)
24,00 €
04
Rentner / Pensionäre
12,00 €
05
Nicht erwerbstätige Mitglieder
12,00 €
06
fördernde Mitglieder
Min. 90,00€
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 – 05.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
- Der Beitrag kann einzogen, als auch überwiesen werden.
Erstellt , 23-10-2021 auf der Gründungsversammlung
Beitragsordnung Zum Download bitte anklicken